
Zitat von
hannibal
Wer Feuerwehr spielen will muss auch das notwendige Kleingeld haben. Soll er es lassen.
So ein blöden Spruch hab ich scho lang nimmer gehört.
Ich weiß zwar nicht wo du herkommst, aber in Bayern steht eindeutig.
Zitat:
Art. 1: Aufgaben der Gemeinden
(1) Die Gemeinden haben als Pflichtaufgabe im eigenen Wirkungskreis dafür zu sorgen, dass
drohende Brand- und Explosionsgefahren beseitigt und Brände wirksam bekämpft werden
(Abwehrender Brandschutz) sowie ausreichende technische Hilfe bei sonstigen Unglücksfällen oder
Notständen im öffentlichen Interesse geleistet wird (Technischer Hilfsdienst).
(2) Zur Erfüllung dieser Aufgaben haben die Gemeinden in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit
gemeindliche Feuerwehren (Art. 4 Abs. 1) aufzustellen, auszurüsten und zu unterhalten.
Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
... um mit der "Schere" anderen zu helfen.