Original geschrieben von Andre151
Wenn man das mit Pmr Funk macht auch??
Laut Amtsblattverfügung142/1999 der RegTP zur Einführung des neuen Nahbereichsfunks "PMR 446" leider ja, denn es gilt auch hier:

5. Es ist verboten, die vorstehenden Funkanlagen zum Abhören zu benutzen. Das Abhören und die Aufnahme von Nachrichten, die für andere bestimmt sind, ist unzulässig. Der Inhalt solcher Nachrichten sowie die Tatsache ihres Empfangs dürfen, auch wenn der Empfang unbeabsichtigt geschieht, anderen nicht mitgeteilt werden.


So'n Pech aber auch;-)))


Frank