Hallo!

Da wird nix "runtergebügelt" ... Man hat die möglichkeit schriftlich zum Tatbestand widerspruch einzulegen, unter Angaben der Sachlage wird dann geprüft ob ein Bußgeldverfahren eingeleitet wird. I.d.R. werden da noch Behördliche Bestätigungen über Einsatzzeit und Notwendigkeit des Einsatztes gefordert.

Aber Einspruch muss immer der Beschuldigte durchführen ...

MfG