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Thema: Geblitzt auf dem Weg zum Gerätehaus

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  1. #1
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    Moin moin,

    ich kapier jetzt die Beiträge vor mir nicht ganz. Es handelte sich ja wohl um eine Einsatzfahrt.
    => Anspruch von Sonderrechten
    => kein Strafbefehl, keine Ordungswidrigkeit.
    Kommt natürlich auf die Situation an, aber wenn Du einigermassen vernünftig gefahren bist, waren an der Stelle 80 km/h angebracht. Wird ja hoffentlich keine Spielstrasse um 16.00 Uhr gewesen sein.
    Ruf einfach bei der Polizei bzw. dem Amt für öffentliche Ordnung an und schildere denen Deinen Sachverhalt. Die Beamten werden Dir schon sagen, was Du an Unterlagen oder Aussagen zu bringen hast, dass das erledigt ist.
    mein Fall: Während einem Sanitätsdienst habe ich auf einem Taxi-Parkplatz geparkt. Das Parkhaus war voll, weitere Parkplätze standen auch nicht zur Verfügung. Trotz (selbstgebasteltem) Schild "DRK im Einsatz" bekam ich ein Knöllchen. Ein kurzer Anruf beim Amt, und die Sache war erledigt. Ganz ohne Nachweis seitens des DRK etc. War sicherlich Kollanz und auch Glück, aber vielleicht geht es bei Dir ja auch so.

    Gruß, Mr. Blaulicht
    Geändert von Mr. Blaulicht (06.02.2005 um 01:26 Uhr)

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