Ich hatte mal 'nen Strafzettel (Parken in der FW-Zufahrt in meiner Wohnstrasse *FG*)... als wir dann 'nen Alarm hatten und ich den Zettel bemerkte habe ich den eingesteckt und an der Est dem Bullen in die Hand gedrückt .. schon war das Thema erledigt ..Original geschrieben von Andreas 53/01
Hallo!
Da wird nix "runtergebügelt" ... Man hat die möglichkeit schriftlich zum Tatbestand widerspruch einzulegen, unter Angaben der Sachlage wird dann geprüft ob ein Bußgeldverfahren eingeleitet wird. I.d.R. werden da noch Behördliche Bestätigungen über Einsatzzeit und Notwendigkeit des Einsatztes gefordert.
Aber Einspruch muss immer der Beschuldigte durchführen ...
MfG
Gruß,
SteveHH