Es wird Dir als Privatperson schwerfallen, auf legalem Weg an solch eine Liste zu kommen.Original geschrieben von Bogg
Wie sieht's denn eigentlich mit "Schleifenlisten" eines LK oder einer Stadt aus? -Wenn der Name und die Schleife aufgelöst werden! Also jeder erkennen kann, wer oder was alarmiert wird/wurde.
Einzige Möglichkeit wäre, daß Dir die nachgeordnete Betriebsleitung (z.B. Leitstelle) mit Genehmigung der Betriebsleitung (Innenminister/Innensenator) ein Exemplar dieser Liste zur privaten Verwendung (=Veröffentlichung) aushändigt. Das tatsächliche Eintreten dieser Variante kann man wohl eher ausschließen ;-)
Alle anderen Wege/Quellen führen zur Verletzung bestehender zivil-, dienst- und strafrechtlicher Bestimmungen.
Kommt die Liste direkt aus einer Dienststelle, ist dies ein Verstoß gegen die Verschwiegenheitspflichten aus Arbeits-/Dienstvertrag, der DV810 und der in der Verpflichtungserklärung aufgeführten §§.
Hast Du die Liste per Scanner "erarbeitet", greift §86 TKG.
Du könntest die Liste noch von einem Journalisten "kopiert" haben, dann greift allerdings evtl. das Urheberrecht.
Das eigentliche Veröffentlichen ist in solch einem Fall nur dem Journalisten gestattet.
Die Kopie einer privaten Liste (= auf illegalem Wege erstellt), darfst Du, aufgrund ihres geheimen Inhalts, ebenfalls nicht veröffentlichen.
Den Genießern guter Weine und umfangreicher Listen empfiehlt sich daher auch weiterhin der abgeschiedene und wohltemperierte Keller;-)
Wohl bekomm's
Frank