Original geschrieben von Jochen340
Hi,

ich denk auch nicht dass das strafbar ist. Hier werden zum Beispiel auch Kennungen angegeben. Auf einer öffentlich zugänglichen Seite:

http://www.stmi.bayern.de/sicherheit...kommunikation/

Richtig ist, daß diese Veröffentlichung durch das Innenministerium selbst, also die sog. Betriebsleitung (-> DV810) erfolgt ist. Für alle untergeordneten Stellen gilt jedoch die uneingeschränkte Geheimhaltungspflicht.

Zum Thema Website noch was "Nettes"; lange gesucht und doch wiedergefunden:

http://groups.google.de/groups?hl=de...erlin.de#link1

Und bitte nicht übersehen, daß Journalisten einen gesetzlich geregelten Quellen- und Informantenschutz genießen. Sie dürfen also ganz offiziell "anonyme" Informationen in ihrem FAX oder Briefkasten "finden" und dann auch veröffentlichen.
Privatpersonen genießen diesen Schutz nicht.

MfG

Frank