Listen, deren Inhalte ganz oder auch nur teilweise auf Informationen beruhen, die dem Privatmann nicht offiziell zugänglich sind, unterliegen grundsätzlich der "Geheimhaltung". Das läßt sich hier im Thread etwas weiter oben nachlesen und ist dort auch ganz fein erklärt.Original geschrieben von frank1000
Also ich spreche hier mal nur von Bayern und da speziell vom RD.
Zur Diskusion stand ja unter anderem, ob FMS Listen mit Rufname und Kennung ggf. noch Wachstandorten einer Vertraulichkeitsstufe unterliegen.
Man könnte annehmen, dass dem nicht so ist, denn die Grundlagen zur Erstellung einer solchen Liste kann sich jeder beschaffen - ohne dienstliche Unterlagen und ohne illegal den Funk mitzuhören bzw mittels PC auszuwerten.
Außerdem sollte es zu denken geben, wenn sogar Leitstellenmitarbeiter nach solchen Listen fragen. Es ist wohl doch so, daß es mit der einfachen Herleitung der gewünschten Daten rein über die IM-Vorgaben wohl nicht getan ist.
Solange Du von den reinen RD-Fahrzeugen sprichst, mag das stimmen. Aber schon die Liste der privaten RD-Anbieter ist nicht vollständig. Also fehlen Dir für die nicht aufgeführten Anbieter die Angaben zum ersten Teil der Kennung.Fehlt also noch die Fahrzeugart und die kann auch ein Laie erkennen. RTW, NEF und KTW haben halt ihre besondere Bauart.
Nicht zuletzt wird der Fahrzeugstandort kein Problem darstellen, da die Wachen ja nicht im Sperrgebiet liegen und jeder sehen kann, in welche "Garage" das fragliche Fahrzeug fährt.
Dann kommt da aber noch die große Schar an "Sonderfahrzeugen" für SEG, San-Bereitschaften, Verbandsärzte etc. pp., von denen Du als Ortsfremder garnicht weißt, ob es sie gibt und wenn ja, wie sie wirklich heißen und ob die Richtlinie für die FMS-Kennung auch 1:1 umgesetzt wurde. Da mußt Du dich schon lange auf die Lauer legen, um die Fahrzeuge alle mal in natura zu sehen.
Und mit etwas Pech hat keiner den Funkrufnamen draufgepappt ;-)
Du kannst ja auf (d)einer Homepage ein Tool anbieten, das einen bayrischen Funkrufnamen in die dazugehörige FMS-Kennung umrechnet.Somit sind alle Daten zur Erstellung einer solchen Liste jedem frei zugänglich, kann da also von einer Vertraulichkeit der Daten die rede sein?
Du wirst aber schnell merken, daß sich keiner dafür interessiert, weil zwischen "das müßte so sein" und "das ist so und so" dann doch noch ein Unterschied ist.
Abgesehen davon, daß Du für einige private Anbieter keine Daten hast.
Es ist der Betriebsleitung (=Innenminister(ium)) freigestellt, solche Angaben zu veröffentlichen.Wohl nicht... und das ganze ja beginnend an oberster Stelle beim IM.
Eine pauschale Erlaubnis zur Veröffentlichung solcher Daten durch untergeordnete Stellen oder gar Privatpersonen entsteht dadurch nicht.
Wenn die Geschäftsleitung halbjährlich einen Geschäftsbericht veröffentlicht, fliegt die Sekreträrin trotzdem raus, wenn sie betriebliche Unterlagen zum Geschäftsbericht an Dritte weitergibt.
MfG
Frank