Richtig ist, daß diese Veröffentlichung durch das Innenministerium selbst, also die sog. Betriebsleitung (-> DV810) erfolgt ist. Für alle untergeordneten Stellen gilt jedoch die uneingeschränkte Geheimhaltungspflicht.Original geschrieben von Jochen340
Hi,
ich denk auch nicht dass das strafbar ist. Hier werden zum Beispiel auch Kennungen angegeben. Auf einer öffentlich zugänglichen Seite:
http://www.stmi.bayern.de/sicherheit...kommunikation/
Zum Thema Website noch was "Nettes"; lange gesucht und doch wiedergefunden:
http://groups.google.de/groups?hl=de...erlin.de#link1
Und bitte nicht übersehen, daß Journalisten einen gesetzlich geregelten Quellen- und Informantenschutz genießen. Sie dürfen also ganz offiziell "anonyme" Informationen in ihrem FAX oder Briefkasten "finden" und dann auch veröffentlichen.
Privatpersonen genießen diesen Schutz nicht.
MfG
Frank