Hallo!
Ohne Frage, wenn man mit 100 oder mehr oder lass es auch 30 km/h sein, eine Lichtzeichenanalge mißachtet, gehört bestraft.
Wie auch bei " normalen " Einsatzfahrzeugen gilt, die Kreuzung darf nur mit Schrittgeschwindigkeit befahren werden, dem Verkehr ist die Möglichkeit einzuräumen auf das Sonersignal reagieren zu können!
In jedem Fall würde ich der KFZ-Versicherung das realtiv erhöhte Risiko mitteilen!
MfG