Hallo,
das kann nicht sein die Haftpflicht-Versicherung eines KFZ ist eine Versicherung die grundsätzlich dann Eintritt wenn sich der Fahrer eines KFZs haftpflichtig macht (er also schuldhaft einen Unfall verursacht und dabei einen Personen- und/oder Sachschaden anrichtet). Dann zahlt die eigene Haftpflicht, sie kann jedoch vom Fahrer/Halter einen Regress in Höhe von bis zu 10000 Euro fordern, wenn er etwa Alkohol getrunken hat, mit erloschener Betriebserlaubnis gefahren ist und und und !
Die Versicherung des GUV tritt für den Schaden am eigenen Fahrzeug ein, die eigene Vollkasko braucht nicht in Anspruch genommen werden (Wichtig für den SF Rabatt !) eine Selbstbeteiligung braucht nicht bezahlt zu werden. Bei einem Totalschaden wird lediglich der Restwert angerechnet (wie bei einer normalen Versicherung auch). Die Versicherungen machen in der Regel keine Zicken - selber schon erlebt - nicht auf einer Alarmfahrt sondern Wegeunfall auch noch mit fremdem Auto (Papas Firmenwagen) - innerhalb von 14 Tagen war alles geregelt.
Achso : die HPV des Firmenwagens hat anstandslos den beschädigten Leitpfosten (200 DM inkl Aufstellung , sowie einen Strassenbaum Alter 20 Jahre, Typ Eiche deutsch 4000 DM) ersetzt.