Hallo Elch!

Sonderrechte ja, Wegerechte nein.
Nach einem Alarm darfst nach allgemeiner Rechtsprechung Sonderrechte in Anspruche nehmen - aber nur unter Berücksichtung der allgemeinen Sicherheit und ohne jemand anderen zu gefährden (war glaube ich §1 StVO). Du darfst Dir halt keine Vorfahrt erzwingen. (Bei uns ist es auf Weisung unseres StBI verboten, rote Ampeln zu überfahren und wird mit Ausschluss bestraft. Meiner Meinung nach auch richtig so.)
Was die Haftung bei einem Unfall anbelangt hast Du sicher recht.