hier wurde schonmal über das thema diskutiert ...
die GUV geht das schonmal gar nix an weil es hier nicht um den eigenen sondern um den Fremdschaden geht ...
Die Haftpflicht kann den Fw Mann bis zu 5.000€ in Regress nehmen weil sich durch die Gefahrenerhöhung die eine Sonderrechtsfahrt ergibt nicht der Versicherung schriftlich bekannt war.
Die HDI hat zB auch schon die Versicherung von Fw-Männern gekündigt deswegen-
Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
... um mit der "Schere" anderen zu helfen.