Moin,
in Hessen ist das geregelt.
Hier gibt es die Fernmelderichtlinien für den Brand- und Katastrophenschutz sowie Rettungsdienst und Krankentransport. Dort steht unter der Ziffer 1.7.5:
"Die Alarmierung von Einsatzkräften ist nach der Aussendung der Fünftonfolge mit den Worten: "Achtung - Achtung" und dem ungekürzten Rufnamen der rufenden Funkstelle einzuleiten. Alsdann erfolgt die Durchsage, (Text). Die Durchsage ist in vollem Wortlaut einmal zu wiederholen. Der Alarmierungsfunkspruch ist mit den Worten:"Ende der Durchsage" abzuschließen.
Während der Aussendung der 5 Tonfolgezeichen und der Durchsage ist es strengstens verboten die Tonruftasten I und II zu betätigen. (s. § 145 StGB) - Zitat Ende -
Ähnliche regelungen gibt es für Probealarm und Funktionsprüfung der Meldeempfänger. (Ich erspare mir den kompletten Text)
mfg Ebi
**Rede nicht zuviel.
Und nie von Dingen, wovon Du nichts weißt.**
Adolph von Knigge