uns geht es hauptsächlich darum, dass es oft vorkommt, dass jrmand den funkhörer am ohr hat, um zu funken und dann kommt eine alarmierung raus... naja und dann ist man erstmal für die nächsten sekunden taub und das nur, weil der disponent keinen bock hat, die alarmierung anzukündigen.
daher wäre es schön, wenn es eine vorschrift gäbe, dass man wie bei der eröffnung von funkgesprächen eine eröffnungsformel benutzen müsste...
ein ähnliches problem ist dann die durchsage danach, die auch von manchen nicht kommt und man weiß dann nicht, ob notfall oder nicht-notfall und auch nicht die ungefähre richtung...