Hallo!

Wir hatten letztens bei uns mal eine Diskussion darüber, wie man regelgerecht eine Funkalarmierung durchführt.

Meiner Meinung nach muss man vor der Alarmierung diese durch eine Formulierung wie "Hier Leitstelle mit Alarm" einleiten.

Über eine offizielle Regel finde ich aber nichts. In der DV 810 steht darüber nichts genaues.

Einige Disponenten unserer Leitstelle sind nämlich der Meinung, dass man auch ohne Ankündigung alarmieren kann.

Kennt jemand eine genaue Vorschrift bzw. kann mir jemand eine Quelle nennen, wo man dies nachlesen könnte?

Danke schonmal!