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Thema: Sondersignalfahrt ins KH mit Patient

  1. #16
    ELW_Chris Gast
    Hallo,

    klar Gute im Feuerwehr Fahrzeug anzulegen halte ich auch für sehr sinvoll. Natürlich müssen erst mal welche vorhanden sein, ich denke die wenigsten LF's oder allgemein Großfahrzeuge sind komplett mit Gurten ausgestattet. Außer MTW etc.
    Es ist ja auch kein nennenswerter zeitlicher Verlust kurz den Gurt anzulegen, aber ein exzessiver Zuwachs an Sicherheit.

    Viele Grüße Chris

  2. #17
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    hi...

    ich bin mir sicher das in den Fahrzeugen die in den letzten 20 Jahren angeschafft wurden Gurte vorhanden sind.

    Wir haben ein 20 Jahre altes TLF 24/50, da sind Gurte drin. In unserem TLF 16/25 sind ebenfalls Gurte drin. Das ist Baujahr 1994 und in den zwei neuesten Fahrzeugen (beides LF 16/12) ist ja klar das da auch wieder Gurte für die ganze Gruppe vorhanden sind.

    Gruß Stefan!
    Ich nehme Diazepam gegen Durchfall! Das hilft zwar nicht gegen Durchfall, aber ich rege mich nicht mehr so auf, wenn ich ins Bett scheiße!

  3. #18
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    Original geschrieben von Florian kommen
    Denn es gilt auch in Feuerwehrfahrzeuge: Ohne Gurt besteht kein Versicherungsschutz.
    Bah, wer sagt den sowas? Natrülich zahlt die Versicherung. die Zahlt sogar, wenn du meinst mit kurzen Hosen einen Innenangriff machen zu müssen. Allerdings wird sich dann die entsprechende Führungskraft die eine oder andere Frage gefallen lassen müssen...

    Original geschrieben von Florian kommen
    ich bin mir sicher das in den Fahrzeugen die in den letzten 20 Jahren angeschafft wurden Gurte vorhanden sind.
    Falsch gedacht. Bei uns in der Gemeinde stehen 11 - 12 Fahrzeuge, Baujahr 86-94. TSF, TSF-W, LF 8/6. In keinem dieser FAhrzeuge wirst du im Mannschaftsraum Gurte finden. Das älteste mir bekannte Fahrzeug mit Gurten im Mannschaftsraum ist das LF 16/12 von 1996...
    Viele Grüße

    Christian

  4. #19
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    Nunja,

    so einfach ist das mit der Versicherung nicht. Dennoch ist es so, das Rückwärtsfahrende Insassen keinen Gurt haben oder brauchen. Wir haben das jetzt auch mal in den Griff bekommen, das sich die Leute anschnallen. Das einzige Handycap ist dabei zu beachten, das der Trupp dem sich ausrüstenden PA-Trupp nicht mehr wirklich zur Hand gehen kann.


    Hier nachzulesen:

    http://www.fuk.de/ns/index.php4?site=infoblaetter

    Die Sache ist die, bei Menschenrettung kann von der UVV abgewichen werden. Nur leider ist die Anschnallpflicht keine UVV sondern ein Gesetz.
    Grüße Chris

    Das Drama aller Zeiten hat eigentlich nur ein einziges Thema gehabt: die Unfähigkeit der Menschen, miteinander zu leben. Zitat von Gerhard Bronner

  5. #20
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    Original geschrieben von Backdraft007
    Nunja,

    so einfach ist das mit der Versicherung nicht.
    Doch schon. Da diese im Gegensatz zu "privaten" Versicherungen gesetzlich gezwungen ist zu zahlen. Ob sie will oder nicht.

    Original geschrieben von Backdraft007
    Die Sache ist die, bei Menschenrettung kann von der UVV abgewichen werden
    Wer sagt jetzt das schon wieder? Die UVV trifft keine solch pauschale Aussage...
    Viele Grüße

    Christian

  6. #21
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    Original geschrieben von Flesch
    Doch schon. Da diese im Gegensatz zu "privaten" Versicherungen gesetzlich gezwungen ist zu zahlen. Ob sie will oder nicht.
    Ahja, keine Versicherung ist gezwungen zu zahlen, wenn es sich um Fährlässigkeit oder sonstigem bewusstem falschen Handeln handelt.


    Wer sagt jetzt das schon wieder? Die UVV trifft keine solch pauschale Aussage...
    Schau mal §17 der UVV Feuerwehren.
    Grüße Chris

    Das Drama aller Zeiten hat eigentlich nur ein einziges Thema gehabt: die Unfähigkeit der Menschen, miteinander zu leben. Zitat von Gerhard Bronner

  7. #22
    Registriert seit
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    Original geschrieben von Backdraft007
    Ahja, keine Versicherung ist gezwungen zu zahlen, wenn es sich um Fährlässigkeit oder sonstigem bewusstem falschen Handeln handelt.

    Falsch. Die gesetzlichen schon. Nachzulesen im Sozialgestzbuch 7 § 7:

    Versicherungsfälle sind Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten.
    Verbotswidriges Handeln schließt einen Versicherungsfall nicht aus.

    Somit ist klar, daß die FUK, UKH und wie sie alle heißen erstmal bezahlen müssen. Ob sie wollen oder nicht.

    Original geschrieben von Backdraft007
    Schau mal §17 der UVV Feuerwehren

    Ja, der Paragraph ist mir durchaus bekannt...

    Im Feuerwehrdienst dürfen nur Maßnahmen getroffen werden,
    die ein sicheres Tätigwerden der Feuerwehrangehörigen ermöglichen.

    Soweit ist das klar.

    Im
    Einzelfall kann bei Einsätzen zur Rettung von Menschenleben von den Bestimmungen
    der Unfallverhütungsvorschriften abgewichen werden.

    Das IM EINZELFALL wird gerne weggelassen. Und dann ist die Aussage falsch. Ohne diesen Zusatz wird nämlich impliziert, daß zur Rettung von Menschenleben IMMER von den UVV abgewichen werden kann. Und das ist schlicht und einfach falsch.
    Viele Grüße

    Christian

  8. #23
    Registriert seit
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    Original geschrieben von Flesch
    Falsch. Die gesetzlichen schon. Nachzulesen im Sozialgestzbuch 7 § 7:

    Versicherungsfälle sind Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten.
    Verbotswidriges Handeln schließt einen Versicherungsfall nicht aus.

    Somit ist klar, daß die FUK, UKH und wie sie alle heißen erstmal bezahlen müssen. Ob sie wollen oder nicht.

    War mir so jetzt nicht bekannt.
    Ja, der Paragraph ist mir durchaus bekannt...

    Im Feuerwehrdienst dürfen nur Maßnahmen getroffen werden,
    die ein sicheres Tätigwerden der Feuerwehrangehörigen ermöglichen.

    Soweit ist das klar.

    Im
    Einzelfall kann bei Einsätzen zur Rettung von Menschenleben von den Bestimmungen
    der Unfallverhütungsvorschriften abgewichen werden.

    Das IM EINZELFALL wird gerne weggelassen. Und dann ist die Aussage falsch. Ohne diesen Zusatz wird nämlich impliziert, daß zur Rettung von Menschenleben IMMER von den UVV abgewichen werden kann. Und das ist schlicht und einfach falsch.
    Wo hast Du jetzt nen Problem mit meiner Aussage von oben???
    Grüße Chris

    Das Drama aller Zeiten hat eigentlich nur ein einziges Thema gehabt: die Unfähigkeit der Menschen, miteinander zu leben. Zitat von Gerhard Bronner

  9. #24
    Registriert seit
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    Original geschrieben von Backdraft007

    Wo hast Du jetzt nen Problem mit meiner Aussage von oben???
    Mit der Pauschalität, mit der du die Aussage getroffen hast. Es steht ja eindeutig "Im EInzelfall" in der UVV.
    Laut einigen Rechtsgelehrten zählt zu diesem Einzelfall übrigens KEIN Wohnhausbrand, da der "kritische Standardbrand" üblicherweise die Grundlage der Aufstellung der Feuerwehren und der entsprechenden Hilfsfristen ist. Dieses "Normfeuer" ist übrigens ein Brand in einem Wohnhaus im Obergeschoß, Menschenleben in Gefahr und das ganze bei verrauchten Fluchtwegen.
    Viele Grüße

    Christian

  10. #25
    76440 Gast
    ging es hier nicht eigentlich um RTW's und signalfahrten mit pat ins krhs ?!? für Fw könnte man das doch ma in 'nem separaten thread machen ...

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