Also wenn der Händler dann wieder auf den Melder ein Swissphone-Siegel aufklebt, wäre das irgendwie Urkundenfälschung. Das darf der nicht.

Wenn dein Melder umbequarzt wurde, kann das ja sein, dass dein Händler noch einen neuen auf Lager hatte. Nicht jeder neue Melder kommt speziell von Swissphone. Manche Händler haben eben noch welche auf Lager, die dann nur auf einen anderen/neuen Kanal umbequarzt und abgeglichen werden. Wenn dein Händler das kann, spricht da nix gegen die Prozedur.

Wie das dann mit der Garantie aussieht bei Swissphone, kann ich nicht sagen. Aber die sollte eigentlich erhalten bleiben. Der Händler kann ja auch kleine Reparaturen am Melder selbst vornehmen (Display, Gehäuse), ohne das Swissphone das mitbekommt, oder bekommen muss.

Gruß Joachim