Das mit der Sondergenehmigung bezog sich auch auf das SoSi und nicht die FuG´s.Original geschrieben von löschhund
Ein funktionierendes, aber nicht genehmigtes FuG ist garantiert illegal
Der Besitz ist ja erlaubt, der Betrieb jedoch nicht... wie gesagt, sie dienen ja auch nur als Ausstellungsstücke.
Gruß Michael




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