Kurze Antwort: NEIN es ich NICHT strafbar ein nicht im Betrieb befindliches Blaulicht IM (also INNENDRINNE!) Auto mitzuführen!
Kurze Antwort: NEIN es ich NICHT strafbar ein nicht im Betrieb befindliches Blaulicht IM (also INNENDRINNE!) Auto mitzuführen!
Mit freundlichem Gruß
AkkonHaLand, Moderator
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