Hallo,

Vielleicht kennt sich jemand aus und kann helfen :

Eine Firma aus Leipzig hat sich das Namensrecht an dem Namen "First Responder" beim Patentamt schützten lassen und mahnt jetzt alle Inhaber einer Seite mit dem Domainnamen firstresponder / first-responder .... ab und will die Übertragung der Domain.
First Responder ist unserer Meinung nach ein Begriff des allgemeinen Sprachgebrauchs (§8 MarkG).
Hat irgendjemand schon mal einen ähnlcihen Fall gehabt oder weiß hier Tips ??
Man kann sich ja auch nicht "Feuerwehr" oder "Sanitäter" schützen lassen und dann allen anderen verbieten, diesen Namen zu verwenden ?
Hilfe bitte unter die auf der Seite www.firstresponder.tk angegebene Email-Adresse oder hier !!!!!!

Vielen Dank schon jetzt !!!!

Habe es in diese Rubrik gestellt, da hier die meisten Leute unterwegs sind, die sich auch rechtsmäßig teilweise gut auskennen !!