Hallo,

folgende News habe ich grad bei www.feuerwehr.de gefunden:

Zitat:

20.09.2004

Warnung vor Markenschutz von First Responder [update]

Aus gegebenem Anlass möchten wir auf folgenden Sachverhalt hinweisen:

Es existiert ein Schreiben des bayer. Staatsministeriums des Innern vom 17.08.2004 mit der ID3-2247-81:

"Eine Freiwillige Feuerwehr hat uns mitgeteilt, dass im Markenregister des Deutschen Patent- und Markenamts am 04.03.2004 unter der Register-Nr. 30359663.5 der Markentext First Responder als Wort-/Bildmarke eingetragen wurde. Der Markeninhaber behauptet nun unter Berufung auf die Eintragung, dass damit auch der Begriff First Responder für ihn geschützt sei und verlangt durch seinen Anwalt von Feuerwehren, die First Responder Dienste anbieten, die Unterlassung der Verwendung dieses Begriffs und die Freigabe entsprechend benannter Internet-Domains.

Auf Anfrage teilt uns das Deutsche Patent- und Markenamt jedoch mit, dass es sich bei der betreffenden Eintragung allein um eine kombinierte Wort-/Bildmarke handelt. Dies bedeutet, dass der Markeninhaber nur das Recht hat, die Unterlassung der Verwendung des Begriffs First Responder im Zusammenhang mit einer bestimmten geschützten grafischen Darstellung zu verlangen, nicht hingegen die Verwendung allein des Begriffs First Responder. Etwaige Unterlassungs- oder Freigabeansprüche allein hinsichtlich des Begriffs sind daher nicht begründet."

Zitat aus dem Schreiben des bayer. Staatsministeriums des Innern vom 17.08.2004 mit der ID3-2247-81



Das Schreiben des bayer. Staatsministeriums des Innern vom 17.08.2004 mit der ID3-2247-81 wurde an alle Feuerwehren in Bayern über den üblichen Verteiler weitergegeben. Es wurde auch von mehreren Kreisfeuerwehrverbänden auf deren Internetseiten veröffentlicht.

Inzwischen wird auf die Betreiber der Webseiten (auch die der Kreisfeuerwehrverbände) die diesen Text veröffentlicht haben massiver Druck von Seitens der Betreiber von www.firstresponder.de ausgeübt.

Die beim Amtsgericht Leipzig von Herrn Aßmann, dem Domaininhaber von www.firstresponder.de, beantragte einstweilige Verfügung (AZ. 106 C 9539/04) die unter anderem das Ziel hatte uns zu zum Löschen dieses Textes zu zwingen wurde vom zuständigen Richter in diesem Punkt abgelehnt.


Anbei auch nochmal der Link:

http://www.feuerwehr.de/news/2004/09...Responder.html

Gruß

Bjoerni