Ich habe es dann jetzt mal zum Anlass genommen einen neuen Threat zu diesem Thema zu eröffnen, damit wir nicht im
"Scanner orten" Threat rumdaddeln.


Zitat:
Es gibt ja nicht nur die Feuerwehr in der BOS-Welt und im Rettungsdienst ist das so, wie beschrieben. Übrigens hat die Einweisung nach TR-BOS nichts mit der Schweigepflicht für med. Personal zu tun. Diese müssen gesondert erfasst werden.
Und von der Schweigepflicht (zumindest der med.) kann einen nur der Patient selbst, oder ein Richter entheben.
Vielleicht sollte man zu diesem Thema einen neuen Threat aufmachen?
Zitat Ende

Richtig, der med. und RD wird gesondert gehalten (glaube das fällt mit in die ärztliche Schweigepflicht)
Um dann mal einen vorherigen Beitrag aufzugreifen, ein Richter oder Geschädigter kann einen Feuerwehrmann NICHT von der VERSCHWIEGENHEITSPFLICHT entheben, dieses kann nur der Leiter der Wehr! Ist im FSHG so festgelegt! Werd mich aber um den genauen Wortlaut nochmal kümmern.