@tower911,
auch wenn du den "Wisch" nicht unterschrieben hast, gilt es für dich genauso.
"Unwissenheit schützt vor Strafe nicht", denn das sind Straftatbestände nach dem StGB.
mfg Ebi
@tower911,
auch wenn du den "Wisch" nicht unterschrieben hast, gilt es für dich genauso.
"Unwissenheit schützt vor Strafe nicht", denn das sind Straftatbestände nach dem StGB.
mfg Ebi
**Rede nicht zuviel.
Und nie von Dingen, wovon Du nichts weißt.**
Adolph von Knigge
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