Original geschrieben von Bogg
Theoretisch kann ich doch eigentlich alle Kanäle "durch-zappen" bis ich auf dem richtigen bin,....
Gibt's sowas auch in NRW?!
BG
Ja natürlich kannst Du das, aber.. *grins* du darfst es nicht, vorallendingen solltest du es für DICH behalten :-)
Und bei dieser Sache hier ging es ja um das "veröffentlichen" !
Und das ist verboten, zumindest für diejenigen, die eine Verpflichtungserklärung unterschrieben haben.
zu deiner Frage: im nichtpolizeilichem BOS-Bereich ist es mir in NRW nicht bekannt.
mfg Ebi
Geändert von Ebi (16.08.2004 um 19:33 Uhr)
**Rede nicht zuviel.
Und nie von Dingen, wovon Du nichts weißt.**
Adolph von Knigge