Dass ist richtig. Aber dass was auf der Seite steht die Bogg angegeben hat, steht auch im BOS-Funk-Band 2.
Aber nur so zur Info: Nicht alles was da drin steht stimmt auch... ;)
Dass ist richtig. Aber dass was auf der Seite steht die Bogg angegeben hat, steht auch im BOS-Funk-Band 2.
Aber nur so zur Info: Nicht alles was da drin steht stimmt auch... ;)
Hi,Original geschrieben von Cummunicator
............... steht auch im BOS-Funk-Band 2.
Aber nur so zur Info: Nicht alles was da drin steht stimmt auch... ;)
auch das stimmt :-)
mfg Ebi
**Rede nicht zuviel.
Und nie von Dingen, wovon Du nichts weißt.**
Adolph von Knigge
Also na, Cummunicator !
Jetzt hast Du das Weltbild einiger hier tatsächlich zerstört ...
Gruß - die LeiDstelle
Zu lautes Sprechen erhöht die Reichweite des Funkgerätes nicht !
Ja natürlich kannst Du das, aber.. *grins* du darfst es nicht, vorallendingen solltest du es für DICH behalten :-)Original geschrieben von Bogg
Theoretisch kann ich doch eigentlich alle Kanäle "durch-zappen" bis ich auf dem richtigen bin,....
Gibt's sowas auch in NRW?!
BG
Und bei dieser Sache hier ging es ja um das "veröffentlichen" !
Und das ist verboten, zumindest für diejenigen, die eine Verpflichtungserklärung unterschrieben haben.
zu deiner Frage: im nichtpolizeilichem BOS-Bereich ist es mir in NRW nicht bekannt.
mfg Ebi
Geändert von Ebi (16.08.2004 um 19:33 Uhr)
**Rede nicht zuviel.
Und nie von Dingen, wovon Du nichts weißt.**
Adolph von Knigge
@LeiDstelle
Ups! Das wollte ich natürlich nicht.... *schäm*
Soll ich den Beitrag wieder löschen? ;)
"Schäm Dich und geh' ins Eck !"
*lach*
Nö, laß mal stehen ...
Gruß - die LeiDstelle
Geändert von LeiDstelle (16.08.2004 um 22:21 Uhr)
Zu lautes Sprechen erhöht die Reichweite des Funkgerätes nicht !
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