Also in (mindestens) einem "Fakt" muß man Carsten widersprechen/etwas klarstellen:

Es mag sein dass "BOS" Ländersache ist.......BOS umfasst aber weit mehr als BOS-Funk und die Landesmöglichkeiten beziehen sich hier eher auf andere Regelungen zu Feuerwehren/Rettungsdiensten etc als nur die "Funkerei"!!!!!!

Und gerade im Funkwesen hat eben auch der Bundesgesetzgeber ein gehöriges Mitsprache- und Regelungsrecht (und in einigen Bereichen dieser Matérie sogar ein alleiniges!) ........sonst wär nämlich das vielzitierte TKG a priori verfassungswidrig wenn der Bund dort auf diesem Gebiet des Telekommunikationsrechtes nichts regeln dürfte!!

Also auch hier mal nicht Länder- und Bundeszuständigkeiten vermischen nur weil die bzw. ein Teil (der Mitgliedsorganisationen) der "BOS" Ländersache sind.........wenn nämlich diese Länderzuständigkeit jetzt von einzelnen hier im Forum "auf einmal" auch z.b. auf die Organsiation des Funkverkehrs/Frequenzzuteilung/Zulassung von FuG etc. ausgeweitet werden soll .....dann könnte ja jedes BL seine Kanäle frei vergeben (kann es aber nicht weil auf oberster Netzebene jedem Land schon nur ein Teil der zur Verfügung stehenden Kanäle zugewiesen wurde und nur diese Teile dann durch das Land auf die BOS aufgeteilt werden) .....dann könnte jedes BL seine eigenen FuG zulassen (ist aber für polizeiliche und nichtpolizeiliche BOS auf bestimmte Zulassungsstellen übertragen).....dann wäre die Verschwiegenheitspflicht (auch oben als angeblicher "Fakt" dargestellt) ebenso Ländersache........alle Teilnehmer eines Funklehrgangs mögen aber ihre Verpflichtungserklärung (soweit überhaupt noch vorhanden bzw. jedem ausgehändigt) mal raussuchen und schauen für welche Paragraphen des Strafgesetzbuches (!) sie da unterschrieben haben.....und dies ist auch Bundesrecht.......oder gibt es in jedem BL jetzt nen anderes StGB......wäre mir neu.......auch wenn ich erst 15 Jahre BRD genießen durfte ;-)))


In diesem Sinne

Werner