@Freakmaster
EINFACH Umschalten ist nicht rechtens, aber wenn du einen wichtigen Grund dazu hast schon!
Dieses fällt dann unter "dringende dienstliche Zusammenarbeit".
Wobei im Falle eines Unfalles mit Verletzten oder einens anderen "Notfalles" währe dies sowieso egal, würde auch bei Verbot unter den Paragraphen des rechtfertigenden Notstandes fallen.
Gruß
Carsten