Guten Morgen!

Wenn man sich die Zulassungsrichtlinien für dir TR-BOS ansieht dann wirft dies Fragen auf!

Wo soll bitteschön stehen, dass ein BOS zugelassener Meldeempfänger und dessen Träger ständig mithören darf?

Nein vielmehr ist es nur logisch, dass genau diese Funktion nicht zulässig ist! Die Melder laufen meist Zwangsweise mit auf der regulären Funkfrequenz, niemand geht doch wirklich freiwillig hin und plättet sich mit ZVEI den Kanal.

Der Funkverkehr nach TR-BOS / DV ist wie der Name schon sagt den Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben gestattet.
Mal davon abgesehen, dass die HiOrgs nur noch über den Zivil- bzw. "Katastrophenschutz" in diesen Bereich fallen.

Es gibt auch eine genaue Regelung, wie und wann Funk gestattet ist. Also ist meine feste Überzeugung:

1. Mithören ist nicht gestattet, weil der Mithörende in diesem Moment keinen Auftrag im Rahmen der BOS erfüllt oder wahrnimmt.

2. Leider wird dieses noch viel zu wenig verfolgt! Es gibt immer wieder das Schauspiel, dass irgendwo eine Gruppe übermotivierter rumhängt und aus deren Mitte ein FME rauscht.
Da es leider in manchen Funkverkehrskreisen gang und gäbe ist Patientennamen über Funk mitzuteilen - manchmal geht es nicht anders (Alarmierung des Fz. unterwegs) - sehe ich hier die Verletzung der Vorschriften gegeben, wenn dies abgehört wird und somit in der "Gruppe" die Runde macht.

3. Wer Funkverkehr mithört oder bewusst abhört disqualifiziert sich in seiner Eignung als Einsatzkraft. - Meine Meinung!

so long