Original geschrieben von Funkfreund
Ich zweifel langsam an mir. Versuchst du doch allen zu verklickern daß das bei euch in Bayern aufgrund dieses von dir zitierten Erlasses grundsätzlich möglich sein soll. Wenn ich doch richtig lesen kann steht dort aber irgendwie nur eine Empfehlung, welcher Personenkreis von einer übergeordneten Behörde eine Erlaubnis des Offenschaltens des FME bekommen KANN!! Also nur, wenn dieser Personenkreis eine schriftliche Genehmigung der übergeordneten Dienststelle vorweisen kann! Das ist doch nichts Besonderes, so ne Empfehlung gibts in ähnlicher Form auch in anderen Bundesländern. Desweiteren steht im Absatz 6.2 letzter Satz eindeutig der Hinweis auf §89 TKG.
Da steht der Betreiber der Funkverkehrskreise und nichts von übergeordneter Stelle .. also nix von wegen oberste Landesbehörde.