Genau so ist es. Nur weil einer KBI ist hat er noch lange nicht das Recht mitzuhören, aber selbst dafür gibts ab bestimmten Dienstgraden in manchen BL's Sondergenehmigungen.Original geschrieben von [Mc_C]
... Er wird sowieso alarmiert, wenn er wirklich gebraucht wird...
Max.
Aber solange eine solche nicht vorliegt, gilt auch für ihn das Mithörverbot.
Gruß
-Z L-