Original geschrieben von Andreas 53/01
[...] nach dem neuen TKG das bloße Mithören des eigenen Funks aus nicht dienstlichem Anlass bereits Strafbar wäre [...]
Und was ist wiederum ein dienstlicher Anlass? Darf z. Bsp. ein Kreisbrandmeister mithören, damit er "einfach mal so" informiert ist? Oder darf er das erst dann, wenn er einen Alarm empfängt und seine Nachalarmierung befürchtet (die haben ja eh mehrere Schleifen)?
Dann könnte man aber auch wieder sagen: Er wird sowieso alarmiert, wenn er wirklich gebraucht wird...

Max.