sorry, aber das stimmt nicht.Original geschrieben von Andreas 53/01
Hallo !
Der FME verliert seine BOS-Zulassung nicht, er hat erst gar keine mit Mithörfunktion !!
Wobei der berechtigte Personenkreis hierbei nicht definiert wird.TR-BOS:
C 5.4.2 Meldeempfänger der Verwendungsart C 3.3 (ME II)
können durch die obersten Landesbehörden als Überwachungsempfänger zugelassen werden.
Für diesen Anwendungsfall darf der Lautsprecher durch eine entsprechende Schalterstellung manuell eingeschaltet und die selbsttätige Aufhebung der Durchschaltung unterdrückt werden. (...)