Das digitale Funknetz soll insbesondere die intereuropäische Strafverfolgung erleichtern. Da beispielsweise Frankreich seit der WM digitalen Funkverkehr betreibt, ist für die deutsche Polizei an der Grenze zu Frankreich auch mit der Kommunikation Schluß. Das soll damit geändert werden. Nach der Stellungnahme der IMK (Innenministerkonferenz) soll das Konzept bis 2006 eingeführt sein, da die momentanen BOS-Frequenzen vom Bund freigegeben werden sollen für Radiosender. Zudem ist 2006 WM. Wie die Finanzierung aussieht ist im Moment noch nicht ganz klar. Im Endeffekt trifft es ohnehin wieder die Länder und Kommunen. Auch scheint man sich über den Standard nicht einig zu sein. Frankreich betriebt TETRAPol. Standard soll aber TETRA25 werden. Das ist mein momentaner Kenntnisstand.
Nur noch eine Bemerkung:
Gemäß §§ 86,95 TKG wird mit Geldstrafe oder bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe bestraft, wer mit einer Funkanlage Nachrichten abhört, die für die Funkanlage nicht bestimmt sind.
Insofern ist das Abhören mit scannern schon kriminell, zumindest wenn es nach dem Gesetzgeber geht. Habe da auch ein schönes Urteil als Beispiel: Freiheitsstrafe von 3 Monaten auf Bewährung !!!!
Da ist einer eine Polizeieinsatzstelle angefahren, mitten in der Nacht und mitten im Wald, das war ein bisschen zu auffällig ;-)))