Hallo

mich würde mal interessieren ob es irgendwo einen Paragraphen in der STVO oder sonst irgendwo gibt, in dem etwas über die Benutzung eines Unbeleuchteten Dachaufsetzers auf der Fahrt zum Gerätehaus oder Einsatzstelle steht.

Ich will jetzt aber nicht wissen das ich durch die Benutzung keine Wegerechte habe, ich will nur wissen ob darüber irgendwo etwas hinterlegt ist.

MfG

Bernd