Hallo!

Aber er wollte doch genau das wissen, wo etwas in der StVO über Dachaufsetzer steht!!

Und, über die Verwendung der Aufsetzer für die Feuerwehr steht eben nichts drin!

Folglich, darf der ( beleuchtete ) Dachaufsetzer nicht am fahrenden Fahrzeug eingesetzt werden!

Ausnahme: §52, Abs.6 StVZO!

MfG