Auch Mahlzeit!

Wer lesen kann, ist klar im Vorteil!

1. Wollte er nicht wissen, ob oder wie und was man Sonderrechte oder sonstwas hat... das ergibt sich schon aus der Fragestellung!

2. mit " ich hab mal was gehört " und " ich glaube das ist so, aber wissen tue ich es eigentlich doch nicht " kommen wir hier nicht weiter!

Er ( Fire Bengel ) wollte lediglich wissen, ob der " Dachaufsetzer " in der Straßenverkehrsordnung *StVO* erwähnt wird?

Antwort : Ja das wird er, allerdings in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung *StVZO* ... §52,Abs.6 !

MfG