Hallo!

Direkt erwähnt in der StVZO ist der Dachaufsetzer für die Feuerwehr nicht!
Lediglich für " Ärzte " gibt es den Absatz 6 der StVZO §52 ,
der da lautet :
An Kraftfahrzeugen, in denen ein Arzt zur Hilfeleistung in Notfällen unterwegs ist, darf während des Einsatzes ein nach vorn und hinten wirkendes Schild mit der in schwarzer Schrift auf gelben Grund versehenen Aufschrift *Arzt Notfalleinsatz* auf dem Dach angebracht sein,
das gelbes Blinklicht ausstrahlt ; dies gilt nur wenn der Arzt zum Führen des Schildes berechtigt ist!
Die Berechtigung erteilt ....... Zulassungstelle ...bla bla.....,
erhält eine Bescheinigung, welche im Fahrzeug mitzuführen ist!

D.h. alle außer die im §52 Abs.6 der StVZO genannten Personen dürfen solche Schilder nicht einsetzen! Allerdings geht es hier nur um Beleuchtete Dachaufsetzer...!

MfG