Wenn es nicht betriebsbereit ist (also ohne Kabel uns Stecker) aber fest mit dem Auto verbunden ist es als Ladung anzusehen und Du darfst Deine Ladung so sichern wie Du willst sofern die SIcherung der Ladung dazu geeignet ist Schaden von Dir selber und von andreren Verkehrsteilnehmern abzuwenden.Original geschrieben von alarma
Also jetzt mal meine Gedanken dazu: ;-)
blaulicht innen fest (geklebt/ geschraubt/ gestrapst/ geklettet) ist wieder nicht erlaubt da es eine am Fahrzeuge feste beleuchtungsanlage ist, die entweder nicht funktioniert
oder eine vorbereitung zur unberechtigten nutzung von sonderrechten darstellt.
So würde ich im Moment denken
(ungeachtet der sinnlosigkeit eines solchen unterfangens *gg*)
MfG
Andi
Also Magnetleuchte auf Metallplatte ohne Kabel = OK
Leuchte mit Stechkfuß im Steckfuß ohne Stromanschluß und Glühlampe = auch OK
und eine vorbereitung zur unberechtigten nutzung von sonderrechten gibt es nicht. dann wäre ein Fuerwehrauto ja immer desgleichen.