Also jetzt mal meine Gedanken dazu: ;-)
Blaulicht aussen - alle einer meinung -> nicht zugelassen,
weder betriebsbereit dann ist das eine unberechtigte nutzung von sonderrechten bzw. dessen vorbereitung
auch nicht ohne funktion, denn sämtliche beleuchtungsanlagen am Fahrzeug müssen funktionsbereit sein
blaulicht innen (Hutablage/ Armaturen brett) ohne funktion nicht befestigt ist erlaubt da es weder betriebsbereit (darf auch kein zig-anzünder stecker dran sein!) noch eine dem Fahrzeug zugehörige beleuchtung ist. in diesem falle ist nur zu klären ob die unbefestigte 'ladung' eine gefahr für den fahrer/verkehr dartellen kann durch verrutschen
blaulicht innen fest (geklebt/ geschraubt/ gestrapst/ geklettet) ist wieder nicht erlaubt da es eine am Fahrzeuge feste beleuchtungsanlage ist, die entweder nicht funktioniert
oder eine vorbereitung zur unberechtigten nutzung von sonderrechten darstellt.
So würde ich im Moment denken
(ungeachtet der sinnlosigkeit eines solchen unterfangens *gg*)
MfG
Andi