Zitat von Alex22
Das ist keine fadenscheinige Begründung.
Es ist richtig, das ohne entsprechende Ausbildung eine Funktion nicht ausgeübt werden darf/sollte.
Um aber am Einsatzdienst aktiv mitwirken zu können ist keine Ausbildung zum Truppmann notwendig.
Der Truppmann ist nicht mit einer Grundausbildung zu vergleichen.
Im Einsatzdienst darf jeder aktiv mitwirken, der gesundheitlich und geistlich (sowie durchlauf einer Grundausbildung) dafür geeignet ist.
.. So.. würde jetzt aber mal sagen wieder back zum eigentlichen Thema ;-)




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