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Thema: Ausfahrbarer Funkmast

Baum-Darstellung

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  1. #12
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    Hallo!

    @MatthiasO ... das war nicht negativ gemeint !

    Wollte nur in der Eile was dazu schreiben!

    @marc, nun wie soll das denn aussehen wenn nun jeder der ein Fahrzeug als ELW bezeichnet, diese aber kaum nach Norm ausgestattet sind, und dann auch z.b. selbst Melder auslösen wollen ... Wer koordiniert solche Aktionen, wer teilt die Einsatzkräfte den Einsatzstellen zu?

    Darum gibt gibt es Erlasse, die ein Störungsfreien und Sicheren Funkbetrieb ermöglichen!

    Das nicht alles sinnvoll oder logisch erscheint, das ist mir auch klar.
    Wir können gerne über den Sinn oder Unsinn diskutieren, ob z.b. die sog. Besprechungseinrichtungen für Handfunkgeräte im 2m BOS - Band auch unter den Nutzungserlass der FuG 9 fallen, und somit nicht eingeseztz werden dürften. Da sie lediglich die Sende -u. Empfangseingenschaften verbessern, nicht jedoch die Sendeleistung erhöhen!! Aber diese Teile dürfen nicht, außer die in dem Erlass angegebenen Fahrzeuge und Feste Funkstellen, verwendet werden!

    @tower911...

    wie soll das gehen, ein anderer Funkverkehrskreis..aber der selbe Kanal?
    Wie wurde das NEF alarmiert, das andere NEF müsste doch auch eine andere kennung haben?
    Irgendwas kann da net stimmen?!!

    MfG
    Geändert von Andreas 53/01 (26.03.2004 um 18:45 Uhr)
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