Hallo!

Na dann schreibs schon Vollständig :

FuG 9 sind nur in ELW2,ELW3 ( ELF 1 und ELF 2 nach Neuer Norm ) sowie in Zentrale Leitstellen und Leitfunkstellen zulässig.

Alarmgeber werden im Funknetz zur Erzeugung von 5-Tonfolgen zur Alarmierung von Einsatzkräften eingesetzt. Sie sind nur in Leitfunkstellen, Zentralen leitstellen sowie in ELW 3, und ELW 2 zugelassen!

MfG