Hallo!
Also es war wohl so das ein mir unbekanntes Fahrzeug eine Überprüfung eines LkW durchführen wollte bzw. hat und dafür Personalien sowie eine Sicherheitsleistung einziehen wollte und dafür Unterstützung eines Einsatzfahrzeuges der PASt brauchte.
Die Einsatzzentrale des PP erteilte einem Fahrzeug bzw. der Dienststelle PASt den Auftrag einen Wagen zur eben besagten Kontrolle der BAG zu entsenden. Daraus die Ableitung das eben die BAG in ihren Fahrzeugen Funk haben muss, und diese einen PASt-Rufnamen hatten bzw. haben !!?
p.s. auch in HESSEN und RLP fahren Winterdienstfahrzeuge der AM mit Blaulicht und Einsatzhorn. Auch die AM-Meister haben Fahrzeuge mit Sondersignal!
Öffentliche Verkehrsbetriebe die Spurgeführte Fahrzeuge ( Straßenbahn ) führen, dürfen Fahrzeuge die nach dem Kraftfahrzeugschein als Unfall-Hilfswagen bezeichnet werden, Blaues Blinklicht und Einsatzhorn führen! §52 Abs.3,3 StVZO
MfG