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Thema: BAG auf BOS Funk 2m ??

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Hallo!

    Also rechtlich gesehen ist alles im " grünen " Bereich. Das es im Einzelfall immer wieder zu vermeindlichen " Ausrutschern " kommt wird auch keiner abstreiten!

    §38 StVO : Sosifahrt gerechtfertigt wäre, z.b. bei der Verfolgung flüchtiger Personen durch Kontrollen auf Baustellen oder im Gaststätten-Gewerbe. Ob das im Einzelfall notwendig ist, kann hier zunächst nicht beurteilt werden, möglich wäre es dennoch und somit zulässig!

    Es geht hier hauptsächlich darum, das die primäre Zuständigkeit bei den Kontrollen dem jeweiligen Amt obliegt, es da natürlich naheliegend ist die Personalienfeststellung und ggf. Durchsuchung auf Gefährliche oder Unerlaubte Gegenstände ebenfalls durch die Beamten ducrhführen zulassen, einfach um die Tätigkeit der Polizeien zuentlasten.

    Da wie fast alles in Deutschland Ländersache ist, kommt es leider auch zu unterschiedlichen Auftrittsformen und Zuständigkeiten der einzelnen Ämter in den Städten und Gemeinden und somit zu unterschiedlichen Reaktionen des Verständnisses!

    Beispiel 1: In Frankfurt (He) ähnelt das Erscheinungsbild des Ordnungsamtes und der Verkehrsüberwachung sehr stark der Polizei in Hessen, Fahrzeuge in Grün/Weiß mit Blaulicht und auch Bewaffnet. Führt zu dem Nebeneffekt das der zunächst " Beschuldigte " sich der Polizei gegenüber stehend fühlt und u.u. eher einsichtig in seiner Sache ist !

    Beispiel 2 : Ordnungsamt Dresden, hier wurde aus Finanznot provisorisch Ausrüstung und Fahrzeuge beschafft, die in kein festes Erscheinungsbild einzuordnen sind, die Fahrzeuge sind meist ehem. Städt. Mobile in Orange, die Kleidung wird oftmals als " Schwarzer Sheriff " betitelt und dementsprechend ist auch die Aktzeptanz der Bevölkerung gegenüber solcher Gruppen, nämlich zurückhaltend, Provozierend wenn es um die Persönlichen Dinge geht wie z.b. Ausweis vorzeigen, Durchsuchungen, Platzverweise etc.

    Es fehlt an der Information der Bevölkerung und der Aufklärung was im Einzelfall sein darf und was nicht!

    Im Beispiel Offenbach mag es sein, das für den außenstehenden Kenner die Inanspruchnahme von Sondersignal eigentlich Mißbrauch war, aber wissen wir ganz genau das die Ämter im Zweifelsfall gegenüber der Öffentlichkeit immer etwas dagegenhält und letztendlich folgenlos bleibt!!

    Das eigentlich nur kurz zu diesem Thema,

    also die BAG fährt hier ( RLP;Mainz) mit BOS - Funk, und haben einen Funkrufnamen der örtlichen Past bekommen!

    MfG
    Geändert von Andreas 53/01 (19.03.2004 um 18:01 Uhr)
    I believe on Digitalfunk

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