Jetzt hast Dus nur nochmal mit anderen Worten gesagt. Die Frage ist, genügen auch nur die Lehrgänge oder funktioniert das nur zusammen mit der Funktion. Darauf würde ich beim Wort "Regeldienstgrad" fast tippen.Original geschrieben von LF8ELW
zu 1.
Also ich verstehe das so, dass du mindestens diese Funktion - sprich die geforderten Lehrgänge - haben und bestanden haben musst, um den dazugehörigen Dienstgrad bekommen zu können, allerdings ist dies nur der Regeldienstgrad, von dem wohl unter bestimmten Umständen abgesehen werden kann.
Welchen Satz meinst du genau?
Frage2 scheint irgendwie garnicht geklärt zu werden. Es ist fast zu vermuten, dass die Stellvertreter genau die gleichen Lehrgänge brauchen.
Patrick