zu 1.
Also ich verstehe das so, dass du mindestens diese Funktion - sprich die geforderten Lehrgänge - haben und bestanden haben musst, um den dazugehörigen Dienstgrad bekommen zu können, allerdings ist dies nur der Regeldienstgrad, von dem wohl unter bestimmten Umständen abgesehen werden kann.
Welchen Satz meinst du genau?
zu 2.
Tja da weiß ich nicht genau Bescheid, aber ich denke mal nicht, dass es für sie gar keine Pflichtlehrgänge geben wird, denn das wäre nicht sehr logisch, ich würd sagen, dass sie die meisten auch haben sollten, wenn nicht sogar auch alle! Aber da weiß ich nicht so genau Bescheid!