Hallo,

ich liebe es, wenn alle, die meinen, etwas zu wissen, es der ganzen Welt kundtun müssen; am besten auch noch so, daß es aussieht, als handele es sich um Fakten.

Für die Kriterien der arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung nach G26 empfehle ich folgende Link:

http://www.arbeitsmedizin.de/g26.html

Dort steht unter anderem folgendes:
3.3.1.1 dauernde gesundheitliche Bedenken
- bei Jugendlichen unter 18 Jahren für das Tragen von Atemschutzgeräten im Rettungswesen und für das Tragen von Geräten der Gruppe 3.


natürlich kann man sich auch dieser Untersuchung unterziehen, wenn man noch nicht 18 ist. PA darf man trotzdem nicht tragen. Auch, wenn man die sonstigen Anforderungen erfüllt.
Weiterhin bedeutet zitierter Satz, daß man bei der Feuerwehr, wenn man des 18 Lebensjahr noch nicht vollendet hat, auch keine Filtergeräte oder sonstigen Atemschutzgeräte der Gruppen I oder II tragen darf.
Von Übung oder Einsatz steht da nichts, also gilt das "Verbot" IMMER.
Von den weiteren Vorschriften einmal ganz abgesehen.