Sorry, das hab' ich nicht ganz richtig gelesen. Aber ich hab's so gemeint, wie huhu geschrieben hat. Ohne G26.3 keine Ausbildung, ohne Ausbildung kein PA, auch nicht bei Übungen!
Das sagt ja auch die FwDV7 ganz klar:
3 Anforderungen an Atemschutzgeräteträger
Einsatzkräfte, die unter Atemschutz eingesetzt werden, müssen
- das 18. Lebensjahr vollendet haben;
- ...
Einsatzkräfte, die diese Anforderungen nicht erfüllen, dürfen nicht unter Atemschutz eingesetzt werden.