Also ich weis nicht wie das bei euch ist. Aber in den neuen Richtlinien für die Ausbildung zur Grundausbildung (Baden- Württemberg) steht drin dass das Atemschutzgerät aufgesetzt werden darf. Allerdings nur als "Rucksack". Also keine Maske aufgezogen und auch den Lungenautomaten nicht angschlossen. Dies ist möglich. Es soll als Gewöhnungsübung dienen. Ansonsten kann ich den oberen Beiträgen nur beistimmen. Ohne G26 kein Atemschutz.